Gesetzesänderungen
Die Bundesregierung verabschiedete am 10. Februar 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes. Was müssen Unternehmen beachten?
Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt, soweit durch die Corona-Pandemie verursacht, die Haftung der Geschäftsleiter, Kreditgeber und Geschäftspartner wird begrenzt.
Schweizer Konzerne dürften bald verpflichtende Bestimmungen zur unternehmerischen Sozialverantwortung beachten müssen.