Insolvenz
Der Bundestag hat temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Das SanInsKG ist noch zu verkünden.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde erneut bis zum 30. April 2021 verlängert. Was bedeutet das für Unternehmen und Geschäftsleiter kriselnder Unternehmen?
Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt, soweit durch die Corona-Pandemie verursacht, die Haftung der Geschäftsleiter, Kreditgeber und Geschäftspartner wird begrenzt.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zu D&O-Versicherungen sollten Geschäftsführer den Umfang ihres Versicherungsschutzes überprüfen. Ein Überblick.