Der Bundestag hat temporĂ€re Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Das SanInsKG ist noch zu verkĂŒnden.
Wie passen die strengen Insolvenzantragspflichten in Deutschland zu den Unsicherheiten, mit denen Startups konfrontiert sind?
Seit 1. Mai 2021 gilt hierzulande die Insolvenzantragspflicht fĂŒr Unternehmen und deren GeschĂ€ftsleiter wieder uneingeschrĂ€nkt.
Am 3. MĂ€rz 2021 erlieĂ das AG Köln die erste inhaltlich relevante Entscheidung zum „StaRUG“, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat .
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde erneut bis zum 30. April 2021 verlĂ€ngert. Was bedeutet das fĂŒr Unternehmen und GeschĂ€ftsleiter kriselnder Unternehmen?
Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt, soweit durch die Corona-Pandemie verursacht, die Haftung der GeschÀftsleiter, Kreditgeber und GeschÀftspartner wird begrenzt.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) DĂŒsseldorf zu D&O-Versicherungen sollten GeschĂ€ftsfĂŒhrer den Umfang ihres Versicherungsschutzes ĂŒberprĂŒfen. Ein Ăberblick.