Der Bundestag hat temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Das SanInsKG ist noch zu verkünden.
Wie passen die strengen Insolvenzantragspflichten in Deutschland zu den Unsicherheiten, mit denen Startups konfrontiert sind?
Seit 1. Mai 2021 gilt hierzulande die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen und deren Geschäftsleiter wieder uneingeschränkt.
Am 3. März 2021 erließ das AG Köln die erste inhaltlich relevante Entscheidung zum „StaRUG“, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat .
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde erneut bis zum 30. April 2021 verlängert. Was bedeutet das für Unternehmen und Geschäftsleiter kriselnder Unternehmen?
Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt, soweit durch die Corona-Pandemie verursacht, die Haftung der Geschäftsleiter, Kreditgeber und Geschäftspartner wird begrenzt.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zu D&O-Versicherungen sollten Geschäftsführer den Umfang ihres Versicherungsschutzes überprüfen. Ein Überblick.