Der Bundestag hat temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht beschlossen. Das SanInsKG ist noch zu verkünden.
Wie passen die strengen Insolvenzantragspflichten in Deutschland zu den Unsicherheiten, mit denen Startups konfrontiert sind?
Seit 1. Mai 2021 gilt hierzulande die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen und deren Geschäftsleiter wieder uneingeschränkt.
Am 3. März 2021 erließ das AG Köln die erste inhaltlich relevante Entscheidung zum „StaRUG“, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat .