Coronavirus
Seit 1. Mai 2021 gilt hierzulande die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen und deren Geschäftsleiter wieder uneingeschränkt.
Bei grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmern birgt die Arbeit im Homeoffice steuerliche Risiken, die Arbeitgeber beachten sollten.
Vor der Coronakrise pendelten viele Arbeitnehmer über die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz. Welche Regelungen gelten für Grenzgänger heute?
Coronabedingte Arbeit im Homeoffice und Reiseeinschränkungen – viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter stellt das vor neue Herausforderungen