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Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. März 2017 entschieden: Der Verlustuntergang bei einem (unmittelbaren) schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c S. 1 KStG (heute § 8c Abs. 1 S. 1 KStG) verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.

Die Arbeitswelt 4.0 bedeutet für Arbeitnehmer mehr Freiheiten und ermöglicht Unternehmen, Arbeitsabläufe zu optimieren und die Unternehmensleitung in Matrixstrukturen zu entlasten.