In naher Zukunft ist der Aufbau eines globalen Wasserstoffversorgungsmarkts nötig.
Seit 1. Mai 2021 gilt hierzulande die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen und deren Geschäftsleiter wieder uneingeschränkt.
Am 3. März 2021 erließ das AG Köln die erste inhaltlich relevante Entscheidung zum „StaRUG“, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat .
Die Whistleblower-Richtlinie soll Hinweisgeber, die einen Missstand in Unternehmen oder Behörden aufdecken, umfassend schützen.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde erneut bis zum 30. April 2021 verlängert. Was bedeutet das für Unternehmen und Geschäftsleiter kriselnder Unternehmen?