Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt, soweit durch die Corona-Pandemie verursacht, die Haftung der Geschäftsleiter, Kreditgeber und Geschäftspartner wird begrenzt.
Was ändert sich für Grenzgänger aus Österreich, der Schweiz, Frankreich und Luxemburg, die die Corona-Pandemie zwingt, im zu Homeoffice arbeiten?