Am 13. September 2022 entschied das BAG: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen.
Zum 19. März 2022 sind § 28b Infektionsschutzgesetz sowie die Corona-SARS-Arbeitsschutzverordnung in ihrer bisherigen Fassung ausgelaufen.
Wir geben einen Überblick über den Entwurf des Mobile-Arbeit-Gesetzes („MAG“) und zeigen, was die neue Ampel-Regierung plant.
Die Bundesregierung verlängert erneut die Corona-Arbeitsschutzverordnung und ergänzt sie um neue Vorgaben. Was ist neu? Was bleibt? Und was gilt in Sachen Fragerecht und „3-G-Regelung“ im Arbeitsverhältnis? Die Änderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung treten am 10. September 2021 in Kraft. Die Verlängerung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt…