Am 13. September 2022 entschied das BAG: Arbeitgeber mĂŒssen die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen.
Zum 19. MÀrz 2022 sind § 28b Infektionsschutzgesetz sowie die Corona-SARS-Arbeitsschutzverordnung in ihrer bisherigen Fassung ausgelaufen.
Wir geben einen Ăberblick ĂŒber den Entwurf des Mobile-Arbeit-Gesetzes (âMAGâ) und zeigen, was die neue Ampel-Regierung plant.
Die Bundesregierung verlĂ€ngert erneut die Corona-Arbeitsschutzverordnung und ergĂ€nzt sie um neue Vorgaben. Was ist neu? Was bleibt? Und was gilt in Sachen Fragerecht und â3-G-Regelungâ im ArbeitsverhĂ€ltnis? Die Ănderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung treten am 10. September 2021 in Kraft. Die VerlĂ€ngerung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt…