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Prädikatsexamina, Promotion/LL.M., Associate, Partner – lange war der gewünschte Ausbildungsweg und der Werdegang in einer Großkanzlei vorgegeben. Heute bieten einige Kanzleien, darunter Baker McKenzie, alternative Karrierepfade an. Dies eröffnet auch Wirtschaftsjuristen interessante Perspektiven. Ein Wirtschaftsjurist im Bereich Corporate/M&A gibt einen Einblick in seine Tätigkeit.

Auch zwanzig Jahre nach Einführung der ersten Wirtschaftsjura-Studiengänge an deutschen Universitäten ist der Wirtschaftsjurist in Großkanzleien ein Exot. Das liegt zum einen daran, dass es Absolventen dieser Studiengänge ganz überwiegend in betriebswirtschaftliche Berufe treibt, die Schnittpunkte zu Rechtsthemen haben, wie z.B. Buchhaltung, Controlling und Steuerberatung.

Zum anderen liegt es an der oft eher konservativen Einstellung und Vorstellung vieler Kanzleien, was den Werdegang ihrer Bewerber betrifft. Letzteres scheint sich seit einigen Jahren zu ändern. So begegnet man besonders im Bereich M&A mehr und mehr Juristen, die einen Abschluss ohne (deutsches) Staatsexamen gemacht haben.

Mein Weg zu Baker McKenzie

Bei Abschluss meines Studiums der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften stand für mich schnell fest, dass ich eine besondere Affinität für den rechtlichen Teil meines Studiums hatte. Daher zeichnete sich der Weg in eine Kanzlei oder Rechtsabteilung eines Unternehmens bereits früh ab.

Letztlich erfolgte der Berufseinstieg im M&A-Bereich einer US-Kanzlei mit Standort in Frankfurt. Anschließend wechselte ich nach drei Jahren zu Baker McKenzie. Ausschlaggebend dafür war, dass diese Sozietät 2014 als eine der ersten Großkanzleien einen eigenen Karrierepfad für Wirtschaftsjuristen, ebenso wie für Volljuristen und Ökonomen entwickelt hatte.

So können Wirtschaftsjuristen in der Kanzlei Counsel werden und in dieser Rolle mehr Verantwortung übernehmen. Für Volljuristen und Steuerberater stellt diese Alternative im Vergleich zum Partner Track geringere Anforderungen an Stunden („billable hours“) und Business Development. Ein Wechsel auf den Partner Track ist dennoch möglich, abhängig von Lebensphasen und Präferenzen (s. dazu auch den Kompass-Beitrag „Als Volljurist auf dem Associate Alternative Track“).

Wirtschaftsjuristen und Volljuristen werden gleichbehandelt

Nach meinem Wechsel zu Baker McKenzie war ich nicht der erste und einzige Wirtschaftsjurist in meinem Team. Schnell fiel auf, dass es keine unterschiedliche Behandlung von Wirtschaftsjuristen und Volljuristen gibt – und zwar weder gegenüber Mandanten noch intern. Es stehen auch die gleichen Fortbildungsangebote und Veranstaltungen offen, die Associates auf dem Partner Track besuchen.

In den ersten Berufsjahren tragen beide die Bezeichnung „Associate“ und übernehmen dieselben Aufgaben und Verantwortung. In der Praxisgruppe Corporate/M&A fallen diese zum einen in den Bereich M&A und zum anderen in den Bereich Gesellschaftsrecht.

Der Bereich M&A

Die M&A-Praxis umfasst zum einen, Mandanten beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen zu beraten. Zum anderen geht es darum, sie bei der Begründung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) zu begleiten.

In unserer Kanzlei wirken Associates in jeder Phase des Projekts mit – wenn es darum geht, Verschwiegenheits- und Absichtserklärungen zu vereinbaren, das Zielunternehmen während einer Due Diligence zu prüfen, die Due-Diligence Prüfung oft grenzüberschreitend zu koordinieren, einen Kaufvertrag zu verhandeln, die Kaufvertragszeichnung (Signing) zu betreuen und schließlich die Transaktion zu vollziehen (Closing).

Im Anschluss an ein M&A-Transaktion folgt oft eine gesellschafts- bzw. umwandlungsrechtliche Reorganisation des Zielunternehmens. Ziel ist, die Erwerbergruppe besser einzugliedern.

Die Due Diligence bildet neben der Vertragsverhandlung oft die Kernphase eines M&A-Projekts. Je nach Prüfungsumfang sind ein oder auch gleich mehrere Associates eingebunden. Sie sollen das Zielunternehmen gesellschaftsrechtlich prüfen und die Prüfung als Ganzes koordinieren. Letzteres erfordert, dass man sich kontinuierlich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Praxisgruppen und Büros austauscht.

Die Due Diligence soll potentielle Mängel beim Zielunternehmen identifizieren und eine Empfehlung zur Adressierung in der Kaufvertragsverhandlung geben. Daher ist es wichtig, dass Associates die Fragestellungen und Herausforderungen anderer Praxisgruppen verstehen und richtig gewichten.

Der Bereich Gesellschaftsrecht

Ein „Gegenpol“ zur M&A-Tätigkeit ist, Mandanten bei täglichen gesellschaftsrechtlichen Fragen und Vorgängen zu beraten. Dazu gehört, gesellschaftsrechtliche (inkl. umwandlungs- und registerrechtliche) Dokumente zu entwerfen und zu prüfen, wie z.B. Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschaftsverträge, Handelsregisteranmeldungen und Verschmelzungsverträge.

Associates lernen früh die Zusammenarbeit mit den eigenen Notariaten. Diese unterstützen die Praxisgruppe bei Beurkundungen und Handelsregisteranmeldungen. Kleinere Vorgänge wie Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen betreuen Associates in den ersten Jahren oft alleine. Im Gegensatz zur M&A-Tätigkeit umfasst die klassische gesellschaftsrechtliche Beratung weniger umfangreiche Projekte mit oft längeren Fristen. Sie ist damit planbarer und geht mit einem ausgewogeneren Arbeitsanfall einher.

Komplexe Mandate im internationalen Umfeld

Als Wirtschaftsjurist ist man in der Kanzlei mit den gleichen Aufgaben betraut wie ein Volljurist. So arbeitet man im Arbeitsalltag auf komplexen Mandaten, häufig grenzüberschreitend und im Team mit Kolleginnen und Kollegen weltweit zusammen. Wer als Wirtschaftsjurist also eine herausfordernde Tätigkeit im internationalen Umfeld schätzt, für den ist eine Arbeit in einer globalen Wirtschaftskanzlei genau das Richtige.

Author

Nikolas Lazaridis ist Associate bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern