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Am 26. Juli 2017 beschränkte das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1287/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1562/17, 2 BvR 1583/17) vorläufig die Auswertung von Dokumenten und Daten, die bei einer Kanzlei beschlagnahmt wurden. Das Gericht befand, dass die Staatsanwaltschaft München – einstweilen – die in einer Großrazzia in einer Kanzlei beschlagnahmten Materialien nicht auswerten darf. Daten

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. März 2017 entschieden: Der Verlustuntergang bei einem (unmittelbaren) schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c S. 1 KStG (heute § 8c Abs. 1 S. 1 KStG) verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.