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Mit dem Laptop am Strand oder per Smartphone im Wohnzimmer – in der Welt der vernetzten Digitalisierung wird Arbeit mobil und findet mittels digitaler Endgeräte überall statt. Für Unternehmen kann mobile Arbeit zu höherer Flexibilität und Produktivität im globalen Wettbewerb führen. Gleichzeitig bergen ortsflexible Arbeitsformen arbeitsrechtliche Fallstricke.

Mobiles Arbeiten dank digitaler Vernetzung

Traditionell entspricht der Arbeitsort dem Betriebsort des Arbeitgebers. Dass Arbeitnehmer vor Ort im Büro arbeiten, basiert auf dem Dispositionsrecht des Arbeitgebers. Als Folge der Digitalisierung kann der Mitarbeiter jedoch auch außerhalb der Betriebsstätte seines Arbeitgebers ohne festen Arbeitsort tätig sein.

Durch den Einsatz mobiler Endgeräte, Apps oder Social Enterprise Software übermittelt der Mitarbeiter dafür seine Arbeitsergebnisse an den Arbeitgeber vom dezentralen Arbeitsplatz aus. Mobiles Arbeiten kann in verschiedene Bereiche unterteilt werden: Arbeiten im Homeoffice, von unterwegs (im Arbeitsurlaub, im Café oder in Verkehrsmitteln) sowie mobil innerhalb des Betriebs (Open-Space-Büros, Desk-Sharing, wechselnde Betriebsstandorte, etc.).

Vorteile der mobilen Arbeit

Sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber profitieren von der Flexibilität des Arbeitsorts. Arbeitnehmer können freier und selbstbestimmter arbeiten. Viele Beschäftigte sind an einer flexiblen Gestaltung von Arbeitsbedingungen und -umfeld interessiert. Zudem lässt das Angebot eines flexiblen Arbeitsmodells Pendelzeiten entfallen und kommt dem Wunsch der Beschäftigten entgegen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Arbeitgeber erhöhen daher ihre Attraktivität für Arbeitnehmer, wenn sie flexible Arbeitsmodelle anbieten. Gleichzeitig profitieren die Unternehmen von zufriedeneren Mitarbeitern. Diese fühlen sich dem Unternehmen enger verbunden und sind leistungsfähiger. Wege- und Wartezeiten fallen weg, ebenso wie Büroarbeitsplätze. Das wiederum führt zu geringeren Kosten für das Unternehmen.

Das Arbeitsergebnis zählt

Um mobile Arbeitsmodelle einzusetzen, ist eine vertrauens- und ergebnisorientierte Arbeitskultur notwendig. Mangels Präsenz des Beschäftigten im Unternehmen hat sich die Kontrolle geleisteter Arbeit vermehrt am Arbeitsergebnis zu orientieren. Daneben kann der Arbeitgeber durch Implementierung von Software zu Arbeitszeit und -gegenstand ein effizientes Controlling auch außerhalb des Unternehmens sicherstellen. Für die Einführung dieser technischen Einrichtungen bedarf es der Beteiligung des Betriebsrates.

Zusätzlich kann individualvertraglich ein Zugangsrecht des Arbeitgebers zum mobilen Arbeitsort vereinbart werden. Vom Beschäftigten verlangt die vertrauensbasierte Arbeitszeit ein erhöhtes Maß an Eigeninitiative, Verantwortungsübernahme und Engagement. Um mobiles Arbeiten zu fördern, bieten sich zudem erfolgsorientierte Anreizsysteme an.

Haftung vermeiden in puncto Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregeln

Innerhalb des gesetzlichen Rahmens muss der Arbeitnehmer Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregeln – vor allem das Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmverordnung – beachten. Da es außerhalb des Betriebs für den Arbeitgeber schwieriger ist, den Arbeitnehmer zu kontrollieren, sollte er vertragliche Schutzmechanismen an die Arbeit außerhalb des Büros koppeln.

Aus dem Arbeitsschutzgesetz folgt, dass Unfälle außerhalb des Betriebs, die sachlich mit der Arbeit zusammenhängen, als Arbeitsunfall gelten und daher dem Versicherungsschutz unterliegen. Der Arbeitgeber muss daher Arbeitsunfälle sowie physische und psychische Gesundheitsgefahren auch im Falle des mobilen Arbeitens vorbeugen. Insgesamt kann aber die selbstbestimmte, ortsflexible Arbeit einen positiven Beitrag zu gesunden Arbeitsbedingungen beitragen.

Daten schützen, Haftung vermeiden 

Auch beim mobilen Arbeiten muss der Arbeitgeber besondere Schutzvorkehrungen treffen, um die Datensicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Datensicherheit kann beispielsweise über die Nutzung von VPN Verbindungen für den Datentransfer erfolgen. Um Haftungsfälle zu vermeiden, kann der Arbeitgeber vertraglich festhalten, welche Pflichten der Beschäftigte im Umgang mit Daten hat.

Der Arbeitnehmer sollte zum Beispiel die bereitgestellte Soft- und Hardware nur für betriebliche Zwecke nutzen, nur vom Arbeitgeber freigegebene Software und Dateien verwenden, Dokumente sicher vor unbefugten Dritten aufbewahren und den mobilen Arbeitsort sichern. Zudem sind verpflichtende (Online-)Schulungen für Beschäftigte zum Datenschutz sowie zur IT-Sicherheit unerlässlich. Im Arbeitsvertrag kann außerdem vereinbart werden, dass der Arbeitgeber oder betriebliche Datenschutzbeauftragte Zugang zum mobilen Arbeitsort haben.

Mobiles Arbeiten detailliert vertraglich regeln

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten. Der Arbeitgeber setzt den Arbeitsort individual- oder kollektivvertraglich fest. Wie Arbeitszeitmodelle und mobile Arbeit gestaltet werden, obliegt vor allem den Vertragsparteien.

Der Betriebsrat ist bei der Vereinbarung eines mobilen Arbeitsmodells zu beteiligen. Der Arbeitgeber kann mobile Arbeit individuell denjenigen Mitarbeitern gewähren, die in der Lage sind, verantwortungsvoll und technikbasiert zu arbeiten und deren Tätigkeit dezentrales Arbeiten zulässt.

Indem der Arbeitgeber detaillierte Vereinbarungen im Arbeitsvertrag trifft, kann er sich größtmöglich absichern. So sollte er im Einzelnen die Mindestpräsenzarbeitszeit und die technische Erreichbarkeit des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit regeln.

Weitere Punkte, die einer vertraglichen Regelung bedürfen, sind die Gestaltung des mobilen Arbeitsplatzes, das Zugangsrecht zum privaten Arbeitsplatz, die Datensicherung, die Frage der Rückkehrgarantie zum betrieblichen Arbeitsplatz, der Arbeitsschutz und die Arbeitszeit.

Mobile Arbeitsmodelle in der Praxis umsetzen

Um flexible Arbeitsformen einzuführen, sind innovative, unternehmensindividualisierte und bedarfsspezifische Lösungen notwendig. Die Kommunikation und Arbeitsinfrastruktur sind auf digitale Endgeräte zu verlagern. Spezielle Apps, Kommunikations-Tools und Webapplikationen ermöglichen den papierlosen Austausch von Informationen, die Vergabe von Aufträgen sowie ihre Koordination und Bearbeitung.

Der Arbeitgeber trägt regelmäßig die Kosten, einen dezentralen Arbeitsplatz einzurichten. Entweder stattet das Unternehmen den Arbeitnehmer mit digitalen Endgeräten und mobilem Internet aus oder der Mitarbeiter übernimmt das von sich aus – nach dem Motto „bring your own device“. Indem der Arbeitgeber die Mitarbeiter daran beteiligt, neue Arbeitsmodelle zu erarbeiten, und anfängliche Testphasen einführt, stellt er den langfristigen Erfolg mobiler Arbeitsmodelle sicher.

Mobile Arbeit als Chance

Die voranschreitende Digitalisierung führt zu einer mobileren, effizienteren und vernetzteren Arbeit in der Zukunft. Im Kampf um Fachkräfte gewinnen Arbeitgeber mit flexiblen Arbeitsmodellen an Attraktivität. Das Angebot mobiler Arbeitsformen kann dazu führen, dass Arbeitnehmer flexibler erreichbar sind, ihre Arbeit effizienter ausführen und sie so zu beschleunigten Prozessen beitragen.

Notwendig ist eine vertrauensbasierte und ergebnisorientierte Führungskultur, der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken sowie die frühzeitige Einbindung der Mitarbeiter. Dann überwiegen die Chancen des mobilen Arbeitens für beide Seiten – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

 

Author

Richard Lauer ist Law Clerk bei Baker McKenzie.