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Eine der Betrugsarten, die zur Zeit am häufigsten in der Wirtschaft vorkommen, sind so genannte CEO-Betrugsfälle. Was muss man sich unter einem CEO-Betrug vorstellen?

In der Regel verwenden Betrüger eine falsche Identität, um einen Mitarbeiter zu überzeugen, dringend Geld auf ein ausländisches Konto zu überweisen – auf die vermeintliche Anweisung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds hin.

Arbeitnehmer können für CEO-Betrugsfälle haften

Vor kurzem erließ das Landesarbeitsgericht Sachsen eine Entscheidung (Az.: 3 Sa 556/16) zur zivilrechtlichen Haftung von Arbeitnehmern in einem CEO-Betrugsfall. Das Landesarbeitsgericht urteilte, dass ein Arbeitnehmer für den Schaden haftbar sein kann, der durch einen CEO-Betrug verursacht wurde. Allerdings ist das Haftungsprivileg von Arbeitnehmern auch in diesen Fällen anzuwenden. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer haftet in der Regel nur, wenn er grob fahrlässig handelte.

 Arbeitgeber kann Mitschuld treffen

Im konkreten Fall entschied das Landesarbeitsgericht, dass die Pflichtverletzung der Arbeitnehmerin erheblich war. Durch die Überweisung hatte die Finanzdirektorin interne Sicherheitsvorkehrungen verletzt. Dennoch galt das Haftungsprivileg, da die Mitarbeiterin subjektiv im wirtschaftlichen Interesse der Gesellschaft gehandelt hatte.

Den Arbeitgeber kann in solchen Fällen ein Mitverschulden treffen. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber betroffene Mitarbeiter für die Betrugsrisiken sensibilisieren und schulen. Es reichte in dem konkreten Fall nicht aus, sich in einer E-Mail auf einen CEO-Betrug zu beziehen. Außerdem müsse der Arbeitgeber Kontrollmechanismen implementieren, um solche Betrugsfälle zu verhindern.

CEO-Betrug: Urteil nimmt Geschäftsführung in Pflicht

Das Bundesarbeitsgericht wird über den Fall entscheiden. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts verlangt aber zunächst, dass Unternehmen und ihre Geschäftsleitung Maßnahmen ergreifen, um einen CEO-Betrugsfälle zu verhindern und ihre Mitarbeiter aufzuklären, wie sie solche Fälle erkennen und auf diese angemessen reagieren können.

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Author

Nicolai Behr ist Partner bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern