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Liebe Leserinnen und Leser,

Deutschland befindet sich in der Alarmstufe des Gasnotfallsplans. Bisher werden nur marktbasierte Mechanismen eingesetzt, um die Gasknappheit zu beheben. Sobald jedoch die Notfallstufe erreicht ist, kann die Bundesnetzagentur als sog. Bundeslastverteiler auch härtere Maßnahmen anordnen. V.a. kann sie die Gasversorgung für bestimmte Verbraucher abschalten.

In diesem Briefing zeigen wir Ihnen die Regulierung auf EU-Ebene. Selbstverständlich ersetzt dieses Briefing keine Rechtsberatung.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.

Gute Information und viel Vergnügen beim Lesen wünschen

Dr. Claire Dietz-Polte LL.M. und Jasmin Mayerl

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