Am 5. Juni 2020 stimmte der Bundesrat im Eilverfahren dem Corona-Steuerhilfegesetz zu.
Coronabedingte Arbeit im Homeoffice und Reiseeinschränkungen – viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter stellt das vor neue Herausforderungen
Arbeitsgerichtsgesetz-Anpassung und virtueller Betriebsrat – Arbeitsrecht reagiert auf Corona mit drei wesentlichen Gesetzesänderungen.
Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt, soweit durch die Corona-Pandemie verursacht, die Haftung der Geschäftsleiter, Kreditgeber und Geschäftspartner wird begrenzt.
Was ändert sich für Grenzgänger aus Österreich, der Schweiz, Frankreich und Luxemburg, die die Corona-Pandemie zwingt, im zu Homeoffice arbeiten?