Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt, soweit durch die Corona-Pandemie verursacht, die Haftung der Geschäftsleiter, Kreditgeber und Geschäftspartner wird begrenzt.
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Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt, soweit durch die Corona-Pandemie verursacht, die Haftung der Geschäftsleiter, Kreditgeber und Geschäftspartner wird begrenzt.