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Liebe Leser,

durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz „BRSG“) traten zum 1. Januar 2018 Neuregelungen der betrieblichen Altersversorgung in Kraft. Das Ziel dahinter ist es, Betriebsrenten attraktiver zu machen und weiter zu verbreiten.

In diesem Briefing zeigen wir Ihnen, welche interessanten Optionen sich Unternehmen durch das BRSG eröffnen und welche Vorschriften des Betriebsrentenrechts sich ändern.

Selbstverständlich ersetzt dieses Briefing keine Rechtsberatung. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.

Viel Vergnügen beim Lesen wünschen

Dr. Christian Reichel und Dr. Felix Diehl 

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