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Die Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) war bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland gibt es bisher kein Umsetzungsgesetz. Ein entsprechender Gesetzesentwurf scheiterte in der ersten Jahreshälfte 2021.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht hierzu vor: „Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um.“ Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten steht die Umsetzung noch aus. Die EU-weite Umsetzung der Richtlinie können Sie hier verfolgen.

Die wichtigsten Regelungen der Whistleblower-Richtlinie

Die Richtlinie normiert den Schutz von Personen, die bestimmte Verstöße gegen EU-Recht über interne oder externe Meldekanäle gemäß der Whistleblower-Richtlinie melden. Diese bezeichnet man als sog. Hinweisgeber.

Unternehmen in der EU mit 50 oder mehr Arbeitnehmern müssen bestimmte Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen einrichten. Jedoch können die Mitgliedstaaten diese Verpflichtung für Unternehmen mit bis zu 249 Arbeitnehmern noch bis 17. Dezember 2023 aufschieben.

Unabhängig von der Größe des Unternehmens müssen diese dafür sorgen, dass Hinweisgeber keine Repressalien erfahren (z.B. Kündigung, benachteiligende Behandlung). Voraussetzung hierfür: Der Hinweisgeber hatte hinreichenden Grund zur Annahme, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen und diese Informationen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fielen.

Zudem muss der Hinweisgeber die Meldekanäle nach der Whistleblower-Richtlinie genutzt haben. Ausführlichere Informationen zu den wichtigsten Regelungen der Whistleblower-Richtlinie finden Sie hier.

Entfaltet die Richtlinie unmittelbare horizontale Wirkung?

Ob die Richtlinie unmittelbare horizontale Drittwirkung entfaltet, wird unterschiedlich gesehen. Wir sehen gute Argumente dafür, dass dem nicht so ist. Dennoch sollten sich Unternehmen mit den grundlegenden Anforderungen der Whistleblower-Richtlinie auseinandersetzen. Jedenfalls müssen Gerichte das nationale Recht richtlinienkonform auslegen.

Whistleblower-Richtlinie und Datenschutzrecht?

Die Whistleblower-Richtlinie lässt die Anforderungen der DSGVO unberührt. Noch ist unklar, wie die Anforderungen der DSGVO, bzw. deren Interpretation durch die Datenschutzbehörden mit der Whistleblower-Richtlinie in Einklang gebracht werden. Zum Beispiel:

  • Die Bereiche, aus denen man Verstöße melden kann, sind in der Whistleblower-Richtlinie weitgehender als die in den Orientierungshilfen der europäischen und deutschen Datenschutzbehörden genannten Bereiche. Ausweislich des Koalitionsvertrages soll die ausstehende Umsetzung in Deutschland den Schutz der Hinweisgeber nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vorsehen, sondern auch bei „erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“.
  • Nach der Whistleblower-Richtlinie können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob anonyme Meldungen erlaubt sind. In ihrer Orientierungshilfe zu Whistleblowing-Hotlines empfehlen die deutschen Datenschutzbehörden, dass Hinweise regelmäßig anonym erfolgen müssen.
  • Die Whistleblower-Richtlinie enthält ein Vertraulichkeitsgebot in puncto Identität des Hinweisgebers. Nach der Orientierungshilfe zu Whistleblowing-Hotlines sind die deutschen Datenschutzbehörden der Auffassung, dass die beschuldigte Person grds. über die Identität des Hinweisgebers informiert werden muss – es sei denn, es greift eine Ausnahme.   

Umsetzungsgesetz in Deutschland

Wir gehen davon aus, dass es auch in Deutschland in naher Zukunft ein nationales Umsetzungsgesetz geben wird. Bis dahin ist abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber die Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzt.

Unternehmen sollten sich bereits jetzt mit den grundlegenden Anforderungen der Whistleblower-Richtlinie auseinandersetzen.

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Katja Häferer ist Partner bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern

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Michaela Nebel ist Partner bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern

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Aileen-Sophie Zengler ist Law Clerk bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern