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Am 22. Dezember 2017 trat die US-Steuerreform (Tax Cuts and Jobs Act) in Kraft. Sie ist auch für ausländische – und damit deutsche Investoren – relevant. Hier ein Überblick über die 10 wichtigsten Änderungen des US-Steuerrechts für Unternehmen.

1. Körperschaftsteuersatz von 35 auf 21 Prozent gesenkt

Der Körperschaftsteuersatz wurde von 35 auf 21 Prozent gesenkt. Für US-Unternehmen bedeutet dies, dass ab dem 1. Januar 2018 ihre durchschnittliche Steuerbelastung unter Berücksichtigung von Steuern auf Ebene der Bundesstaaten von ca. 39 auf ca. 26 Prozent sinkt.

Damit ist für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in den USA im Einzelfall zu prüfen, ob die steuerliche Belastung nicht unter den Niedrigsteuersatz des Außensteuergesetzes (AStG) von 25 Prozent sinkt.

Außerdem wird der gesenkte Steuersatz bewirken, dass die latenten Steuerpositionen (deferred tax assets and liabilities) in den Bilanzen der US-Unternehmen neu zu bewerten sind. Das kann sich negativ auf die steuerlichen Verlustvorträge auswirken: Sie können abgewertet werden.

2. Base Erosion and Anti-Abuse Tax (BEAT) eingeführt

BEAT ist ein weltweit neuartiges Besteuerungskonzept. Es soll verhindern, dass die steuerliche Bemessungsgrundlage durch Zahlungen an im Ausland ansässige nahestehende Personen gemindert wird. Es gilt für US-Gesellschaften ab einer bestimmten Unternehmensgröße und Höhe der Zahlungen, die die Bemessungsgrundlage mindern.

Das neue Konzept erfordert eine alternative Steuerberechnung. Indem man Zahlungen für bestimmte immaterielle Leistungen hinzurechnet, ermittelt man zunächst das sog. modified taxable income (MIT). Dieses wird dem jeweils anwendbaren – in den Jahren 2018 bis 2026 von 5 auf 12,5 Prozent ansteigenden – Steuersatz unterworfen (bzw. für Banken jeweils 1 Prozentpunkt höher).

Überschreitet das Ergebnis die regulär ermittelte Steuer, ist der Differenzbetrag als sog. base erosion minimum tax amount (BEMTA) zu zahlen. Die Folge: Die effektive Steuerbelastung steigt.

3. Global Intangible Low-Taxed Income (GILTI) eingeführt

GILTI ist eine neue Einkommenskategorie in den US-Hinzurechnungsvorschriften. Sie soll missbräuchliche Gestaltungen vorbeugen, wenn z.B. immaterielle Wirtschaftsgüter („IP“) und IP-Gesellschaften aus den USA in Niedrigsteuerländer verlagert werden.

Ausländisches Einkommen, das eine Routinerendite übersteigt, unterliegt nun zu 50 Prozent (ab 2026 zu 62,5 Prozent) der Besteuerung in den USA. Daraus resultiert ein effektiver Steuersatz von 10,5 Prozent (bzw. ab 2026 von 13,125 Prozent).

Allerdings können die im Ausland gezahlten Steuern zu 80 Prozent in den USA angerechnet werden. Daher tritt eine effektive Steuerbelastung in den USA erst unterhalb eines ausländischen Steuersatzes von 13,125 Prozent (ab 2026 von 16,4 Prozent) ein.

4. Foreign Derived Intangible Income (FDII) eingeführt

FDII ist ein neues Präferenzregime für US-Gesellschaften. Es bietet diesen Unternehmen für bestimmte Einkünfte aus Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Personen einen Anreiz, immaterielle Wirtschaftsgüter und Exportaktivitäten in die USA zu verlagern.

Die Regelung ermöglicht einen Sonderabzug von 37,5 Prozent (ab 2026 von 21,875 Prozent) für Einkünfte, die eine US-Gesellschaft durch den Verkauf, die Vermietung oder die Lizenzierung von in den USA belegenen Wirtschaftsgütern oder durch Dienstleistungen an ausländische Unternehmen erzielt.

Dadurch sinkt die effektive Steuerbelastung für solche Einkünfte auf 13,125 Prozent (ab 2026 auf 16,406 Prozent). Es bleibt abzuwarten, ob die deutsche Finanzverwaltung diese Regelung als Präferenzregime i.S.v. § 4j EStG ansieht.

5. Zinsschranke geändert

Vergleichbar mit der deutschen Regelung dürfen nun Nettozinsaufwendungen nur bis zu 30 Prozent des sog. adjusted taxable income (ATI) abgezogen und im Übrigen zeitlich unbeschränkt vorgetragen werden. Das sog. ATI ist von 2018 bis 2021 mit dem EBITDA vergleichbar, danach mit dem EBIT. Ab 2021 kann dadurch weniger Zinsaufwand abgezogen werden.

Der Vortrag von ungenutztem ATI, eine De-minimis-Regelung und eine Escape-Klausel sind hingegen nicht vorgesehen.

6. Anti-Hybrid-Regelungen eingeführt

Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen dürfen nunmehr nicht abgezogen werden, soweit der korrespondierende Ertrag auf Ebene des Empfängers im Ausland nicht besteuert wird (sog. deduction/no inclusion-Szenario), oder es zu einem doppelten Betriebsausgabenabzug kommt, das sog. double deduction-Szenario.

7. Mindestgewinnbesteuerung eingeführt, Änderung der Regelungen zur Nutzung der Verluste

Verlustvorträge sind auf max. 80 Prozent des zu versteuernden Einkommens zu nutzen. Ab dem 1. Januar 2018 entstehende Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Ein Verlustrücktrag ist nicht mehr möglich.

8. Dividendenbesteuerung geändert

Durch eine fiktive Ausschüttung werden Unternehmen gezwungen, alle nach 1986 erwirtschafteten und nicht ausgeschütteten ausländischen Gewinne zurück aus dem Ausland zu holen. Der Steuersatz für liquide Aktiva, sog. cash equivalents, beträgt 15,5 Prozent, für sonstige Aktiva 8 Prozent (sog. transition tax). Die transition tax kann auf Antrag über einen Zeitraum von acht Jahren gezahlt werden. Ausländische Steuern anzurechnen ist hingegen nur beschränkt möglich.

Gleichzeitig werden ausländische Dividenden zu 100 Prozent freigestellt, wenn Folgendes zutrifft: Die US-Gesellschaft war während eines Zeitraums von 731 Tagen an der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft für mehr als 365 Tage beteiligt – zu mehr als 10 Prozent.

Die Freistellung gilt nicht für hybride Dividenden, d. h. soweit es auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft zu einem Betriebsausgabenabzug gekommen ist, sowie für Dividenden ausländischer passiver Investmentgesellschaften.

 9. Wahlrecht zur Sofortabschreibung eingeführt

Die US Tax Reform bietet folgenden zusätzlichen Investitionsanreiz für Unternehmen: Ab dem 27. September 2017 und bis zum 31. Dezember 2022 angeschaffte qualifizierende abnutzbare Wirtschaftsgüter können diese sofort in voller Höhe abschreiben.

Die Höhe der möglichen Sofortabschreibung sinkt danach jährlich um 20 Prozent bis Ende 2026. Die Sofortabschreibung gilt nicht für Immobilieninvestitionen und grundsätzlich nicht für immaterielle Wirtschaftsgüter.

10. Alternative Minimum Tax (AMT) abgeschafft

Seit 1969 gab es neben der Einkommensteuer ein weiteres, separat anzuwendendes Steuerbemessungssystem, das sog. Alternative Minimum Tax (AMT). Mit diesem System sollten Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Dieses ist nicht mehr länger anzuwenden.

Mehr Informationen zu den einzelnen Änderungen finden Sie in den Folgebeiträgen:  
US-Steuerreform: BEAT in Kürze erklärt sowie US-Steuerreform: GILTI in Kürze erklärt und US-Steuerreform: FDII in Kürze erklärt

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Author

Ludmilla Maurer ist Counsel bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern