Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde erneut bis zum 30. April 2021 verlängert. Was bedeutet das für Unternehmen und Geschäftsleiter kriselnder Unternehmen?
Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt, soweit durch die Corona-Pandemie verursacht, die Haftung der Geschäftsleiter, Kreditgeber und Geschäftspartner wird begrenzt.