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Nicolai Behr

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Am 26. Juli 2017 beschränkte das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1287/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1562/17, 2 BvR 1583/17) vorläufig die Auswertung von Dokumenten und Daten, die bei einer Kanzlei beschlagnahmt wurden. Das Gericht befand, dass die Staatsanwaltschaft München – einstweilen – die in einer Großrazzia in einer Kanzlei beschlagnahmten Materialien nicht auswerten darf. Daten